ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDUNGUNGEN VNB-AUSSTELLUNGEN
Der VNB verpflichtet sich: - die Ausstellung fachgerecht herzurichten und rechtzeitig anzuliefern (Anfahrtszeit bitte ca. 4 bis 6 Wochen vorher mit dem VNB-Büro oder dem Fahrer Wolfgang Winants 05442-3126-ausmachen) - die Ausstellung zu versichern (s.u.) - zur Einführung der Betreuungspersonen bei Anlieferung - die Walkman mit einem frischen Satz Batterien auszustatten Im Umfang der Ausstellung sind erhalten: · die Ausstellung, eingebaut im Auflieger · die Innengestaltung inkl. der technischen Geräte · das Hörspiel einschließlich Walkman/MP3-Player u.ä. · Infomaterial zur Ausstellung (Anzahl laut Vertrag) , das vorab zugesandt wird · Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung von 150 € für die Zugmaschine und 500 € für den Auflieger. · GEMA- und Aufführungsrechte innerhalb des Ausstellungsrahmens für die Außenlautsprecher, Hörspiel, Videofilme etc. Im Falle höherer Gewalt kann der VNB keine Haftung für Termin & Aufbau übernehmen. Der Mitveranstalter verpflichtet sich: - dem VNB die notwendigen Information über Ort, Anreise etc. rechtzeitig zukommen zulassen und die abgemachten Termine einzuhalten, - den Veranstaltungsort für die Ausstellung vorzubereiten, Bereitstellung eines 220 V/16A Stromanschlusses (im Winter 2x200V/16A getrennt), 380V ist auch möglich - zum Auf- und Abbau eine/n HelferIn zur Verfügung zu stellen, die die notwendigen Ortskenntnisse besitzt und Betreuungspersonen während der Öffnungszeiten zu stellen (mögl. eine Person für Technik und eine Person für Gespräche/Begleitung) - eine angemessene Präsentation und Organisation von Ausstellungsbesuch und Rahmenprogramm zu gewährleisten - den Veranstaltungsort nach Abschluß zu reinigen - die Ausstellungsgegenstände, besonders die technischen Geräte, während unbeaufsichtigter Zeiten diebstahlsicher zu verschließen - die Ausstellung währen der Öffnungszeiten zu beaufsichtigen, die notwendigen Erklärungen für die BesucherInnen zu gewährleisten - bei Veröffentlichungen und Medienarbeit die Urheberschaft des VNB zu erwähnen und Belegexemplare dem VNB zuzusenden - den Rechnungsbetrag bis Ausstellungsbeginn zu überweisen - vorsätzlich und fahrlässig herbeigeführte Schäden zu begleichen - den Fragebogen für Betreiber ausgefüllt zurücksenden Bei Absage innerhalb 8 Wochen vor Ausleihtermin fallen Ausfallgebühren in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages an Nur für Selbstsfahrer/Umsetzer: Der Selbstfahrer verpflichtet sich: - Unfälle bis 1.000,- € selbst zu tragen - Im Schadensfall mit höherem Wert die Selbstbeteiligung von 150 € für die Zugmaschine und 500 € für den Auflieger zu übernehmen, außerdem fällt eine Bearbeitungsgebühr für den VNB in Höhe von 25 € an Ausleihgebühr (inkl. An- und Abfahrt, Aufbau und Einführung, Infomaterial, Plakate, Versicherung, Batterien in den Geräte und ein zusätzlicher Satz): 1.900 EURO für die 1. Woche, jede weitere Woche 950 EURO Bei Finanzierung sind wir behilflich, siehe auch www.mehrmoeglichmachen.de